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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragsschluss
Grundlage eines Vertrages zwischen der Firma RheinImmobilien Tomas Friebel und seinen Kunden sind die nachfolgenden AGB. Der Vertrag ist formfrei und kann entsprechend schriftlich oder mündlich erfolgen. Prinzipiell sehen wir für jede Tätigkeit schriftliche Verträge vor.

§ 2 Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte der Eigentümer, Besitzer und Verwalter zugrunde. Der Nachweis der Angebote ist formfrei. Irrtum, Zwischenvermietung bzw. -verkauf bleiben vorbehalten. Unsere Angebote und sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

§ 3 Vorkenntnis des Angebotes
Ist dem Empfänger des Angebotes das von uns benannte Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich unter Angabe der Quelle mitzuteilen.

§ 4 Erstentstehung des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Es genügt die Mitursächlichkeit. Ein Vertragsschluss zu anderen als den angebotenen Bedingungen oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners mindert unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich gleichgestellt ist oder nur unwesentlich vom angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete).
Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein. Schadenersatzanspruches in gleicher Höhe gegen den Anfechtenden.

§ 5 Provisionsanspruch aus Folgegeschäft
Uns entsteht Provisionsanspruch, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem vorhergehenden von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

§ 6 Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluss fällig. Mehrere Kunden haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über dem Diskontsatz der EZB zu berechnen. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu erteilen. Auf unser Verlangen hin überlässt der Kunde uns eine Vertragsabschrift.

§ 7 Provisionssätze

§ 7.1 Provision für Vermittlung möblierten Wohnraums
Provision für den Mieter möblierten Wohnraums entsteht nicht.

Mietdauer bis 1 Monat:
0,30 Monatsmieten plus 19% MwSt. = 0,357 Monatsmieten inkl. MwSt.

Mietdauer bis 2 Monate:
0,40 Monatsmieten plus 19% MwSt. = 0,476 Monatsmieten inkl. MwSt.

Mietdauer bis 3 Monate:
0,60 Monatsmieten plus 19% MwSt. = 0,714 Monatsmieten inkl. MwSt.

Mietdauer bis 5 Monate:
0,80 Monatsmieten plus 19% MwSt. = 0,952 Monatsmieten inkl. MwSt.

Mietdauer bis 6 Monate:
1,00 Monatsmieten plus 19% MwSt. = 1,19 Monatsmieten inkl. MwSt.

Mietdauer bis 10 Monate:
1,35 Monatsmieten plus 19% MwSt. = 1,60 Monatsmieten inkl. MwSt.

Mietdauer bis 12 Monate:
1,50 Monatsmieten plus 19% MwSt. = 1,78 Monatsmieten inkl. MwSt.

Mietdauer über 12 Monate:
2,00 Monatsmieten plus 19% MwSt. =  2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.


§ 7.2 Provision für Vermittlung unmöblierten Wohnraums
Provision für den Mieter unmöblierten Wohnraums entsteht nicht.
Provision für den Vermieter unmöblierten Wohnraums auf die vertraglich vereinbarte Monatsmiete:
2 Nettokaltmieten plus 19 % MwSt.= 2,38 Monatsmieten

§ 7.3 Provision für An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Teileigentum in Bezug auf den vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis:
3 % vom Verkaufspreis plus 19 % MwSt. = 3,57% des Verkaufspreises
Provision für Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet auf die Gesamtvertragsdauer entfallenden Erbbauzinsen, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber:
3 % plus 19% MwSt. = 3,57%

§ 7.4 Provision für Vermittlung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten:
1 % plus 19% MwSt. = 1,19%

§ 8 Vertragsverhandlungen und – Abschluss
Sollten aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, muss auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

§ 9 Beendigung des Auftrages
Sollte der Grund eines uns erteilten Auftrags untergegangen sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Gerichtsstand und geltendes Recht
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.